TEIL !1b werkstatt Uk tipps ??


Sehr geeehrte Damen und Herren,
 
seit meiner Kindheit sprachlich beeinträchtigt, nutze ich nicht nur einen
Sprachcomputer, sondern lege auch Wert darauf andere Betroffene beim
Verwenden eines solchen zu unterstützen. Ich sehe darin einen wesentlichen
Schritt zur Barrierefreiheit auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben.
Nicht nur in meiner Freizeit sondern auch im Rahmen meiner Anstellung bei
einer Behindertenwerkstatt nehme ich vor Ort die Chance war, andere Menschen
mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung in diesem Bereich zu
fördern. Aus meiner Sicht ist es sehr wesentlich, dass unterstützende
Kommunikation nicht nur in der Freizeit sondern auch im beruflichen Umfeld
fester Bestandteil ist und insbesondere Behindertenwerkstätten diese als
Hilfs- und Arbeitsmittel anerkennen sowie in Ihre Fördermaßnahmen
integrieren.
 
Leider ist meine persönliche Erfahrung, dass sich meine Behindertenwerkstatt
gegen Fördermaßnahmen zum Einsatz unterstützender Kommunikation ausspricht
bzw. keine Maßnahmen ergreift, die diesen positiv beeinflussen. Die einzige
Förderung vor Ort in unterstützender Kommunikation geschieht derzeit auf
Basis eines von mir geleiteten Privatunterrichts, wenngleich dieser von der
Behindertenwerkstatt eher geduldet als wirklich wertgeschätzt wird. Eine
aktive Unterstützung im beruflichen Arbeitsalltag sehe ich dort nicht, so
ist es z.B. noch keine Selbstverständlichkeit, den Behinderten ihren
Sprachcomputer einsatz- und griffbereit zur Verfügung zu stellen. Je nach
Grad der Behinderung sind Betroffene oftmals nicht in der Lage diese
Handgriffe selbst zu tätigen. Auch scheint die Verwendung von
unterstützender Kommunikation eher als störend von den Gruppenleitern
angesehen zu werden, so führten auch Hinweise meinerseits auf diese Defizite
zu keiner Besserung bzw. wurden als belanglos abgetan.
 
Mein dortiges Arbeitsverhältnis wird voraussichtlich demnächst beendet.
Jetzt mache ich mir Gedanken, wie ich weiterhin direkt oder indirekt meine
dortigen Schüler unterstützen kann. Durch meinen monatelangen Unterricht
haben viele schon ein individuelles Wortverständnis entwickelt, so dass nun
ein komplexerer Wortschatz aufgebaut werden könnte. Leider darf ich dort
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr weiter unterrichten,
auch wenn ich dazu bereit wäre.
 
Mein Anliegen ist es nun herauszufinden, welche Rechte zum Einsatz und zur
Förderung von unterstützender Kommunikation in einer Behindertenwerkstatt
bestehen und wie diese in der Praxis zu realisieren sind. Oftmals scheitert
die Realität der Behindertenwerkstätten an der personellen und räumlichen
Ausstattung für Personen mit hohem Unterstützungsbedarf. Auf der anderen
Seite, sollte eine Behindertenwerkstätte im Sinne des Erfinders nicht eher
einer Förderwerkstätte als einer "Abstellwerkstätte" entsprechen?

Ich bin über jeden Tipp - insbesondere in Bezug auf Anlaufstellen - dankbar,
der mir hilft die gesetzlichen Rechte und Pflichten von
Behindertenwerkstätten diesbezüglich zu verstehen und auch im aktuellen Fall
den Einsatz und die Förderung von unterstützender Kommunikation zwingend
einzufordern. Auch freue ich mich, über mögliche Wege, die mir aufzeigen,
wie ich (aufgrund des dortigen Personalmangels) auch nach einer Kündigung
den dortigen Unterrícht ehrenamtlich weiter führen kann.

 Herzlichen Dank im Voraus.
 
Fikria Aabaz

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